Abschlüsse

Je nach erreichtem Leistungsstand erhältst Du ein Abschlusszeugnis oder ein Abgangszeugnis. Abschluss bedeutet, dass Du den Lehrgang erfolgreich absolviert hast. Ein Abgang heißt, dass Du es nicht geschafft hast. Um ein Abschlusszeugnis zu erhalten, muss Du ausreichende Leistungen (Note 4) erreicht haben. Dabei darfst Du  in bis zu 2 Unterrichtsfächern jeweils die Note  5 haben, wenn in einem Fach mit gleichem Stundenumfang eine Note 3 erreicht wurde. Sport wird nicht in die Wertung einbezogen.

Folgende Beispiele sollen dies erläutern:

Unterrichtsfach   Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4
  Stunden Noten
Lernen für die Arbeits- und Lebenswelt 4 5 4 3 4
Arbeits- und lebensweltbezogene Mathematik 2 3 5 5 4
Deutsch 2 2 3 5 4
Wirtschafts- und Sozialkunde 2 2 2 3 6
Sport 2 3 2 6 2
Abschluss Ja/Nein?   Nein Ja Ja Nein

 

Erklärung: Im Fall 1 kann die Note 5 in Technologie nicht ausgeglichen werden, da die anderen Fächer weniger Stunden umfassen. Im Fall 2 kann die Note 5 in Mathematik durch die Noten in Deutsch oder Wiso ausgeglichen werden. Das gleiche gilt für den Fall 3. Die Note 6 in Sport ist unschädlich für den Abschluss. Die Note 6 in einem anderen Fach, wie im Fall 4, führt dagegen zum Abgangszeugnis.

Achtung! Die o.g. Ausgleichsregeln beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage im Land Brandenburg. In anderen Bundesländern können andere Regeln gelten. Des weiteren wird für die hier genannten Regeln keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall solltest Du deine Lehrer befragen.

Zusätzlich kannst Du einen der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss erreichen, den man auch als Hauptschulabschluss bezeichnet. Dazu musst Du die Bedingungen für ein Abschlusszeugnis erfüllen sowie am Ergänzungsunterricht teilnehmen. In beiden Fächern des Ergänzungsunterricht musst Du mindesten die Note 4 erreichen. Ein Ausgleich ist hier nicht möglich.